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Der Kaufvertrag. Erstellung des Kaufvertrages und die Beurkundung!

Posted by René Borkenhagen on 23. Juli 2017
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Ihre Traumimmobilie haben Sie gefunden!

Nun müssen Sie Ihre Traumimmobilie bei Ihrem Notar beurkunden. Sie als Erwerber dürfen sich den Notar aussuchen und beauftragen, schließlich müssen Sie auch den Notar bezahlen.

Notarkosten ca. 1,5 % bis 2 % des beurkundeten Kaufpreises.
Mein Tipp: Fragen Sie Ihren Notar nach den Kosten.

Alle relevanten Daten müssen dem Notar mitgeteilt werden wie: Verkäuferdaten, Käuferdaten, Objektart und Anschrift (am Besten senden Sie einen Grundbuchauszug mit), Mitteilung des Kaufpreises, Datum für die Kaufpreiszahlung, Datum für die Übergabe, mögliche sonstige Vereinbarungen. Der Notar wird Sie gründlich darüber informieren, welche Angaben benötigt werden.

Nach Fertigstellung des Kaufvertragsentwurfs wird Ihnen der Entwurf per E-Mail oder per Post zur Überprüfung zugesendet. Lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch, bei Fragen, kontaktieren Sie den Notar und lassen Sie sich Ihre Fragen beantworten. Es gibt Kaufverträge die schwer verständlich sind, zögern Sie nicht und lassen Sie sich jeden einzelnen Paragraphen erklären falls er unverständlich für Sie ist.

Der Beurkundungstermin kann nun stattfinden. Termin vereinbaren und alle treffen sich bei dem Notar zur Beurkundung. Jetzt sind es nur noch wenige Schritte bis zum zukünftigen Eigentum! Der Notar ist verpflichtet den Kaufvertrag noch einmal komplett vorzulesen. Wichtig! Falls man der Deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss ein Dolmetscher hinzugefügt werden! Beim vorlesen des Kaufvertrages können Sie ebenfalls Fragen zu den einzelnen Paragraphen stellen. Wie gesagt, zögern Sie nicht! Wann sind Sie eigentlich Eigentümer? Mit Eintragung im Grundbuch. Und wann kann ich die jetzige Gebäudeversicherung kündigen? Mit Eintragung im Grundbuch haben Sie ein vierwöchiges Kündigungsrecht, lassen Sie sich vorher die Versicherungspolice von der Versicherung geben. Preisvergleich bei der Gebäudeversicherung lohnt sich.
Nach kompletter Vorlesung des Notars, erfolgt nun die Unterschrift. Alle müssen unterschreiben, Verkäufer, Käufer und der Notar. Herzlichen Glückwunsch zum Kauf!

Nun erhalten Sie in Kürze vom Notar einen Grunderwerbsteuerbescheid mit der Bitte, die Grunderwerbsteuer möglichst zeitnah zu zahlen. Bei nicht Zahlung, werden Sie kein Eigentümer. Der Notar wird Sie im späteren Verlauf zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. Im Anschluss erfolgt die Übergabe der Immobilie. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll inklusive der Zählerstände (Gas, Wasser, Strom etc.), Anzahl der Schlüssel und der originalen Objektunterlagen.

Glückwunsch, Sie haben es geschafft!

Mein Buch-Tipp: Der Grundstückskaufvertrag.

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